Nachhaltigkeit in der Textilpflegebranche
Textilreinigungen sind Betriebe von besonderer Umweltrelevanz. Der Umgang mit der Reinigungsflüssigkeit Perchlorethylen (Per) erfordert eine besonders umsichtige Betriebsweise durch den Betreiber und sein Personal. Gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt können nur dann erfolgreich sein, wenn der Betreiber eigenverantwortlich die Einhaltung der für eine intakte Umwelt notwendigen Anforderungen gewährleistet.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit 1994 das zwischen den damaligen Textilverbänden, weiteren Nichtregierungsorganisationen und dem Umweltministerium abgestimmte Überwachungsmodell der 'Freiwilligen Selbstüberwachung' von Chemischreinigungsanlagen nach der 2. BImSchV. Danach ist in Reinigungsbetrieben nach 2. BImSchV, die sich dem Modell der Freiwilligen Selbstüberwachung angeschlossen haben, eine behördliche Regelüberwachung nicht erforderlich. Die Durchführung behördlicher Inspektionen ist auf die Anlassüberwachung beschränkt. Statt der behördlichen Überwachung erfolgt in diesen Betrieben eine jährliche Regelüberwachung durch beauftragte Sachverständige. Der Landesverband hat dazu Rahmenverträge mit entsprechenden Dienstleistern abgeschlossen.